Hebammenhilfe steht jeder Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerin und stillenden Frau zu. Sie ist eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie der Sozialämter. Die erbrachten Leistungen werden der gesetzlichen Krankenkasse direkt von der Hebamme in Rechnung gestellt. Jede Frau kann ohne ärztliche Überweisung Kontakt mit einer Hebamme aufnehmen.
Die Hebamme betreut Sie während der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit umfassend und persönlich. Dadurch entsteht ein Vertrauensverhältnis zwischen Frau und Hebamme. Dies hat wiederum eine positive Auswirkung auf Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Auch Frauen mit einer Fehl- oder Totgeburt haben Anspruch auf Hebammenhilfe.

In der Schwangerschaft kann die Hebamme bis maximal 12 Beratungen durchführen (auch telefonisch), die Schwangerenvorsorgeuntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien und Hilfe bei Beschwerden leisten (so oft wie nötig).
Im Wochenbett werden in den ersten 10 Tagen tägliche Besuche der Hebamme und danach bis zu 8 Wochen 16 weitere Besuche von den Krankenkassen übernommen.
Im Rahmen der Stillzeit stehen der Frau nach Ablauf der 8 Wochen noch mal 8 weitere Beratungsmöglichkeiten zu.

Hebammenhilfe beinhaltet eine umfangreiche und ganzheitliche Betreuung. Ich nehme mir Zeit für Sie und Ihr Kind.